Stand 16.04.2023
Keine weiteren, Covid-19-bedingten Einschränkungen
Solltet ihr jedoch zum Termin erkältet sein, informiert mich bitte.
Stand 03.04.2022
Viele Auflagen sind inzwischen von offizieller Seite aufgehoben wurden. Unter anderem die Maskenpflicht.
Fast alles, was bis vorgestern noch vorgeschrieben war, wurde von „verbindlich“ auf „empfohlen“ verändert. Diese Entscheidung war eine politische, keine, die wissenschaftlich/medizinisch vorgenommen wurde. Demnach hat sich faktisch nichts verändert. Im Gegenteil war das Risiko, an Covid-19 zu erkranken noch nie höher als im Moment.
Ein negativer Corona-Test ist demnach weiterhin notwendig, wenn ihr von Wiebke tätowiert werden wollt.
Ebenso behalten wir bis auf Weiteres die Maskenpflicht im Studio bei.
Die Begründung ist leicht: Wir müssen das Risiko für Wiebke weiterhin minimieren. Sollte sie sich infizieren, muss sie in Quarantäne – selbst symptomfrei. Und Tarn auch. Demnach bedeutet eine Infektion in jedem Fall einen wirtschaftlichen Schaden im vierstelligen Bereich. Das Risiko wollen wir möglichst gering halten. Nicht zuletzt im Interesse unserer Kund:innen.
Stand 10.03.2022 - 3G
Das Tätowieren ist inzwischen wieder auch für ungeimpfte Menschen möglich.
Grundsätzlich müsst ihr einen offiziellen, gültigen, negativen Test bei Wiebke vorzeigen können – ein Selbsttest, den ihr daheim machen könnt, reicht nicht. Das gilt auch für etwaige Begleitpersonen und ist unabhängig vom Impfstatus!
Im Studio besteht weiterhin für alle Anwesenden zu jeder Zeit die Notwendigkeit, einen medizinischen Mund-Nase-Schutz zu tragen – unabhängig vom Status (geimpft/genesen/geboostert).
Stand 19.01.2022 - 2G+ nach wie vor
Weiterhin könnt ihr nur mit gültigem Test von Wiebke tätowiert werden. Gemäß dem allgemeinen Pandemie-Wording bedeutet das 2G+.
Bei dem aktuellen Infektionsgeschehen muss Wiebke ihr Risiko so wiet wie möglich minimieren. Selbst nur der Kontakt mit einem positiven Menschen würde bei ihr durch die zwangsläufig folgende Quarantäne schon wieder Einkommensverlust bedeuten. Und langsam werden die finanziellen Polster dünner.
Daher braucht man derzeit bei ihr grundsätzlich einen negativen Test. Egal, wie der Impf-, Booster- oder Genesenenstatus ist.
Ihr müsst also den offiziellen Genesenen-Status haben oder geimpft sein UND zusätzlich getestet.
Immer noch dürfen wir leider nicht mit ungeimpften Menschen arbeiten.
Stand 23.11.2021 – 2G+ ab dem 24.11.
Wir halten das nicht für den besten Weg, euch und uns vor einer möglichen Infektion zu schützen. Folgt ihr uns schon länger, dann wisst ihr, dass wir sehr sensibel mit dem Thema umgehen. Auch wenn es sehr unwahrscheinlich ist, das ihr euch bei uns infiziert, wäre für uns furchtbar, würde sich das herausstellen. Umgekehrt könnte Wiebke (mal wieder) wochenlang nicht arbeiten, wäre ein Test bei ihr positiv.
Solltet ihr also ungeimpft sein und in den nächsten Wochen einen Termin haben, nehmt bitte Kontakt zu uns auf. Wir verlegen euren Termin ohne große Nachfrage auf einen Zeitpunkt, zu dem sich die Lage hoffentlich etwas beruhigt hat. Gern auch per Telefon.
Bitte erkennt die Absicht dahinter, auch wenn ihr diese Pandemie nicht ähnlich dramatisch seht, wie wir das tun. Wir versuchen faire Wege zu finden, euch und uns auf die bestmögliche Weise zu schützen.
Stand 17.11.221 – 1G ab 22.11.2021
Dieses Virus lässt uns einfach nicht in Ruhe. Im Gegenteil müssen wir derzeit mal wieder reagieren um für euch und für Wiebke ein entspanntes und weitgehend sicheres Arbeiten zu gewährleisten.
Da „Bürgertests“ wieder kostenlos sind, stellen wir ab nächster Woche (ab dem 22.11.2021) unsere „Eingangsbeschränkung“ auf 1G um. Das bedeutet, dass alle, die zu uns kommen, getestet sein müssen. Egal ob genesen, geimpft oder ungeimpft. Das gilt übrigens auch für Wiebke.
Das Infektionsrisiko steigt aktuell exponentiell. Sollte Wiebke positiv getestet werden, ist es wieder für einige Wochen Essig mit ihrem Einkommen. Auf der anderen Seite wollen wir das Risiko minimieren, dass Wiebke euch ansteckt.
Da ist 1G für uns aktuell die sicherste Variante.
Bitte habt also ab kommenden Montag ein gültiges Testzertifikat dabei. Gültig bedeutet, nicht älter als 24 Stunden und von einer offiziellen Teststelle.
Solltet ihr -aus Gründen- ohne Test bei uns ankommen, wird Wiebke mit euch einen Selbsttest machen. Klar, sicher ist was anderes, aber es ist immer noch sicherer, als gar kein Test.
Solltet ihr damit nicht einverstanden sein, ist das in Ordnung. Meldet euch dann bitte und wir verlegen euren Termin auf einen Zeitpunkt, an dem diese Corona-Drama hoffentlich überstanden sein wird.
Bitte erkennt die Absicht dahinter. Wir möchten ein möglichst unbeschwertes Miteinander so weit gewährleisten, wie es uns möglich ist.
Begleitpersonen sind zurzeit immer noch nicht möglich.
Allgemein:
Stand 03.09.2021 – Inzidenz im Landkreis: 107
Gemäß der aktuellen Corona-Schutzverordnung ist es, in Abhängigkeit von der Inzidenz hier im Landkreis, leider notwendig, die 3G-Regel anzuwenden. Das bedeutet, du musst entweder von Covid-19 genesen, vollständig durchgeimpft sein oder einen gültigen Test vorweisen können. Nötig ist ein bis zu 24 Stunden alter, negativer Schnelltests oder ein PCR-Test. PCR-Tests sind 48 Stunden gültig. Ein Selbsttest, also ein Test, den du im Handel kaufen und selbst durchführen kannst, gilt NICHT!
Alle anderen Regeln, besonders AHA, gelten weiterhin.
Begleitpersonen sind zurzeit immer noch nicht möglich.
Stand 20.08.2021 – Inzidenz im Landkreis: 78
Seit heute ist eine neue Corona-Schutzverordnung gültig.
Alle anderen Regeln, besonders AHA, gelten weiterhin.
Begleitpersonen sind zurzeit immer noch nicht möglich.
Stand 27.07.2021 (Inzidenzstufe 1 im Landkreis)
Das Land NRW hat den Betrieb von Tattoostudios wieder erlaubt. Hier sind die Regeln, für die wir deine Mitarbeit benötigen:
- Das Mitbringen von reinen Begleitpersonen, die keinen eigenen Termin haben, ist bis auf Weiteres immer noch nicht möglich.
Wir versuchen gerade, jede Art von Risiko so gering wie möglich zu halten. Wenn bei uns etwas „positiv“ ist, wars das (mal wieder) komplett mit Wiebkes Einkommen für die nächste Zeit – auch, wenn sie nicht erkrankt ist. Sie müsste auch schließen, wenn einer der Menschen, die hier waren, positiv getestet würde und das über die Kontaktnachverfolgung hier aufschlägt.Daher sind wir da aktuell leider echt stringent.
Auch Besucher/Begleitpersonen, die wir persönlich kennen und auch total gern sähen, gehen daher leider aktuell nicht. Und es tut uns total leid, dass wir da das Risiko minimieren müssen. Wir mögen Menschen :). - Wenn du Symptome einer Atemwegserkrankung hast, darfst du unsere Geschäftsräume nicht betreten.
- Nach dem Betreten des Studios musst du dir sofort die Hände desinfizieren. Ein Spender mit geeignetem Desinfektionsmittel steht bereit.
- Wann immer möglich, halte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein.
- Sofern möglich, musst du während deines gesamten Aufenthaltes in unseren Geschäftsräumen einen Mund-Nase-Schutz tragen, der mindestens FFP-2 Standard hat. Diese Maske musst du selbst mitbringen. Bitte informiere uns, wenn du keine hast. Dann finden wir wahrscheinlich eine Möglichkeit.
- Solltest du das nicht wollen/können, musst du hier bei uns einen Corona-Schnelltest machen. Den kannst du mitbringen oder von uns bekommen. Nachdem das (negative) Ergebnis angezeigt wurde, kann es losgehen.
- Wenn du Lebensmittel/Getränke mitbringst, dann bitte nur in verschließbaren Behältern.
Das gilt leider auch für komplett durchgeimpfte oder aktuell negativ getestete Menschen!
Das war es auch schon für dich. Es gibt noch jede Menge weiterer Hygienevorgaben, für die wir verantwortlich sind, aber die meisten davon werden in verantwortlich geführten Tattoostudios ohnehin umgesetzt, schon vor Corona-Zeiten.
Wir kümmern uns also um alle weiteren Maßnahmen, um dich zu schützen.
Stand 21.05.2021
Das Land NRW hat den Betrieb von Tattoostudios ab heute für unseren Landkreis erlaubt und die „Notbremse“ ausgesetzt. Hier sind die Regeln, für die wir deine Mitarbeit benötigen:
- Das Mitbringen von reinen Begleitpersonen, die keinen eigenen Termin haben, ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Wir versuchen gerade, jede Art von Risiko so gering wie möglich zu halten. Wenn bei uns etwas „positiv“ ist, wars das komplett mit Wiebkes Einkommen für die nächste Zeit – auch, wenn sie nicht erkrankt ist. Sie müsste auch schließen, wenn einer der Menschen, die hier waren, positiv getestet würde und das über die Kontaktnachverfolgung hier aufschlägt.Daher sind wir da aktuell leider echt stringent.
Auch Besucher/Begleitpersonen, die wir persönlich kennen und auch total gern sähen, gehen daher leider aktuell nicht. Und es tut uns total leid, dass wir da das Risiko minimieren müssen. Wir mögen Menschen :). - Wenn du Symptome einer Atemwegserkrankung hast, darfst du unsere Geschäftsräume nicht betreten.
- Nach dem Betreten des Studios musst du dir sofort die Hände desinfizieren. Ein Spender mit geeignetem Desinfektionsmittel steht bereit.
- Wann immer möglich, halte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein.
- Sofern möglich, musst du während deines gesamten Aufenthaltes in unseren Geschäftsräumen einen Mund-Nase-Schutz tragen, der mindestens FFP-2 Standard hat. Diese Maske musst du selbst mitbringen. Bitte informiere uns, wenn du keine hast. Dann finden wir wahrscheinlich eine Möglichkeit.
- Solltest du das nicht wollen/können, musst du hier bei uns einen Corona-Schnelltest machen. Den kannst du mitbringen oder von uns bekommen. Nachdem das (negative) Ergebnis angezeigt wurde, kann es losgehen.
- Wenn du Lebensmittel/Getränke mitbringst, dann bitte nur in verschließbaren Behältern.
Das war es auch schon für dich. Es gibt noch jede Menge weiterer Hygienevorgaben, für die wir verantwortlich sind, aber die meisten davon werden in verantwortlich geführten Tattoostudios ohnehin umgesetzt, schon vor Corona-Zeiten.
Wir kümmern uns also um alle weiteren Maßnahmen, um dich zu schützen.
Diese Regeln sind die dich betreffende Quintessenz aus §5 der Anlage zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO NRW – Vorgaben für Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre, Tattoo- und Piercingstudios. Daher sind diese Dinge leider auch nicht verhandelbar sondern so verpflichtend, wie sie da oben stehen.
Stand 02.04.2021
Veränderungen in Hygieneschutzverordnungen ändern sich derzeit ja schneller als Bruce Banner sich in den Hulk verwandeln kann.
Wir haben uns daher entschlossen, nicht mehr allgemein über Social Media und über unsere Website über unser aktuelles Vorgehen zu informieren sondern nur noch mit Kund:innen bei ihren anstehenden Terminen. So vermeiden wir, viele Menschen, die nicht betroffen sind, zu nerven.
Ab sofort werden wir jeden Freitag die Kund:innen der darauf folgenden Woche über den aktuellen Stand und unsere Umsetzung der aktuellen Verordnung informieren.
Ihr könnt außerdem jederzeit bei uns per Mail oder Telefon den Status eures Termins erfragen.
-Tarn-
Stand 08.03.2021
Das Land NRW hat den Betrieb von Tattoostudios ab heute nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen erlaubt. Hier sind die Regeln, für die wir deine Mitarbeit benötigen:
- Das Mitbringen von Begleitpersonen zu Tattooterminen ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Wir versuchen gerade, jede Art von Risiko so gering wie möglich zu halten. Wenn bei uns etwas „positiv“ ist, wars das komplett mit Wiebkes Einkommen für die nächste Zeit – auch, wenn sie nicht erkrankt ist. Sie müsste auch schließen, wenn einer der Menschen, die hier waren, positiv getestet würde und das über die Kontaktnachverfolgung hier aufschlägt.Daher sind wir da aktuell leider echt stringent.
Auch Besucher/Begleitpersonen, die wir persönlich kennen und auch total gern sähen, gehen daher leider aktuell nicht. Und es tut uns total leid, dass wir da das Risiko minimieren müssen. Wir mögen Menschen :). - Wenn du Symptome einer Atemwegserkrankung hast, darfst du unsere Geschäftsräume nicht betreten.
- Nach dem Betreten des Studios musst du dir sofort die Hände desinfizieren. Ein Spender mit geeignetem Desinfektionsmittel steht bereit.
- Wann immer möglich, halte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein.
- Sofern möglich, musst du während deines gesamten Aufenthaltes in unseren Geschäftsräumen einen Mund-Nase-Schutz tragen, der mindestens FFP-2 Standard hat. Diese Maske musst du selbst mitbringen. Bitte informiere uns, wenn du keine hast. Dann finden wir wahrscheinlich eine Möglichkeit.
Solltest du das nicht wollen/können, musst du hier bei uns einen Corona-Schnelltest machen. Den kannst du mitbringen oder von uns bekommen (für 10 Euro). Nachdem das (negative) Ergebnis angezeigt wurde, kann es losgehen.
Sollte Wiebkes Arbeit das tragen eine Mundschutzes nicht möglich machen (Gesichtstattoos), musst du ebenfalls einen Test machen. - Wenn du Lebensmittel/Getränke mitbringst, dann bitte nur in verschließbaren Behältern.
- ÜBERNACHTUNG bei uns in der Ferienwohnung:
Das Übernachten in unserer Ferienwohnung ist aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nicht möglich.
Das war es auch schon für dich. Es gibt noch jede Menge weiterer Hygienevorgaben, für die wir verantwortlich sind, aber die meisten davon werden in verantwortlich geführten Tattoostudios ohnehin umgesetzt, schon vor Corona-Zeiten.
Wir kümmern uns also um alle weiteren Maßnahmen, um dich zu schützen.
Diese Regeln sind die dich betreffende Quintessenz aus §5 der Anlage zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO NRW – Vorgaben für Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre, Tattoo- und Piercingstudios. Daher sind diese Dinge leider auch nicht verhandelbar sondern so verpflichtend, wie sie da oben stehen.
Stand 08.01.2021
Gar keine… wir haben seit dem 1.11.2020 geschlossen. Wir warten darauf, dass sich die pandemische Lage wieder beruhigt – stay tuned!
Stand: 19.10.2020 (Änderung bei ÜBERNACHTUNGEN)
Das Land NRW hat den Betrieb von Tattoostudios nur unter Berücksichtigung strenger Hygieneauflagen erlaubt. Hier sind die Regeln, für die wir deine Mitarbeit benötigen:
- Das Mitbringen von Begleitpersonen zu Tattooterminen ist bis auf Weiteres nicht möglich, es sei denn, eine Begleitperson ist zwingend notwendig.
Wir versuchen gerade, jede Art von Risiko so gering wie möglich zu halten. Wenn bei uns etwas „positiv“ ist, wars das komplett mit Wiebkes Einkommen für die nächste Zeit – auch, wenn sie nicht erkrankt ist. Sie müsste auch schließen, wenn einer der Menschen, die hier waren, positiv getestet würde und das über die Kontaktnachverfolgung hier aufschlägt.Daher sind wir da aktuell leider echt stringent und lassen nur Begleitpersonen zu, wenn sie für die Kundin / den Kunden absolut notwendig sind. Notwendig bedeutet „Begleitpersonen“ , wie sie Menschen mit Behinderung benötigen.
Auch Besucher/Begleitpersonen, die wir persönlich kennen und auch total gern sähen, gehen daher leider aktuell nicht. Und es tut uns total leid, dass wir da das Risiko minimieren müssen. Wir mögen Menschen :). - Wenn du Symptome einer Atemwegserkrankung hast, darfst du unsere Geschäftsräume nicht betreten.
- Nach dem Betreten des Studios musst du dir sofort die Hände desinfizieren. Ein Spender mit geeignetem Desinfektionsmittel steht bereit.
- Wann immer möglich, halte einen Abstand von mindestens 1,50 Meter zu anderen Personen ein.
- Sofern möglich, musst du während deines gesamten Aufenthaltes in unseren Geschäftsräumen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Diese Bedeckung musst du selbst mitbringen. Bitte informiere uns, wenn du keine hast. Dann finden wir wahrscheinlich eine Möglichkeit.
Wir stellen dir außerdem, bei Bedarf, einen Gesichtsschild zu Verfügung. - Wenn du Lebensmittel/Getränke mitbringst, dann bitte nur in verschließbaren Behältern.
- ÜBERNACHTUNG bei uns in der Ferienwohnung:
Kommst du aus einem Gebiet, für dessen Einwohner ein Beherbergungsverbot besteht, darfst du derzeit NICHT in unserer Ferienwohnung übernachten, es sei denn, du hast ein Attest, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Das war es auch schon für dich. Es gibt noch jede Menge weiterer Hygienevorgaben, für die wir verantwortlich sind, aber die meisten davon werden in verantwortlich geführten Tattoostudios ohnehin umgesetzt, schon vor Corona-Zeiten.
Wir kümmern uns also um alle weiteren Maßnahmen, um dich zu schützen.
Diese Regeln sind die dich betreffende Quintessenz aus §5 der Anlage zu den „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchVO NRW – Vorgaben für Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre, Tattoo- und Piercingstudios. Daher sind diese Dinge leider auch nicht verhandelbar sondern so verpflichtend, wie sie da oben stehen.